Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen alle Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.